Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen

Leider können wir nur Studierende bezüglich Fragen zu Reglementen, Fachwechseln oder Prüfungen beraten. Eine Studienberatung, welche Ihnen bei der Wahl des Studienfachs und den dazu nötigen Bedingungen Auskunft erteilen sollte, erhalten Sie hier:

  • Falls Sie noch nicht an der Universität Bern oder an einer Berner Fachhochschule studieren: Wenden Sie sich an die Berufs-/Studienberatung Ihres Wohnkantons. Weitere nützliche Informationen finden Sie auch unter berufsberatung.ch.
  • Falls Sie bereits ein Studium an der Universität Bern oder an einer Berner Fachhochschule begonnen haben: Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen bietet Ihnen Hilfe bei Fragen rund ums Studium, unter anderem zur Fächerwahl und Zukunftsplanung sowie beruflichen Laufbahn.

Dies ist eigentlich nicht vorgesehen. Das Studium der Psychologie an der Universität Bern ist ein Vollzeitstudium. Jede belegte Veranstaltung benötigt in etwa die gleiche Zeit an Vor- und Nachbereitung, wie die Veranstaltung selbst dauert (z.B. bei einer 90 Minuten dauernden Veranstaltung sollten Sie mit einem zusätzlichen Arbeitsaufwand von weiteren eineinhalb Stunden rechnen).

Wir empfehlen Ihnen, sich während der ersten zwei Semester ganz auf das Studium zu konzentrieren. Das Propädeutikum ist eine sehr stark strukturierte (und arbeitsintensive) Studienphase, welche vorzugsweise ohne Unterbruch absolviert wird. Sie müssen alle Veranstaltungen des Propädeutikums abgeschlossen haben, um höhersemestrige Veranstaltungen zu besuchen. Allenfalls könnten Sie das Propädeutikum in vier statt der vorgesehenen zwei Semester absolvieren.

Ab dem dritten Semester wäre ein Teilzeitstudium denkbar. Die Gestaltung Ihres Studienplanes müssen Sie allerdings selbst vornehmen. Zudem müssen Sie für diejenigen Semester, in welchen Sie nicht vollzeit studieren können, eine Studienzeitverlängerung beantragen.

Eine konkrete Zahl für ein zumutbares Arbeitspensum zu nennen ist schwierig. Erfahrungsgemäss ist eine Erwerbstätigkeit von über 20 Prozent nicht empfehlenswert. Beträgt Ihr Arbeitspensum mehr als 25 Prozent, so gilt es als Grund für eine Studienzeitverlängerung.

Zulassung und Anmeldung

Für die Zulassung zum Studium in Psychologie in der Stufe Master ist grundsätzlich ein Bachelor-Abschluss in Psychologie einer Universität Bedingung. Wenn Sie Psychologie studieren wollen, müssen Sie somit Ihr Studium auf der Stufe des Bachelor beginnen. Allerdings wird wird nach einem universitären Erststudium bei einem Zweitstudium in der Regel der Minor erlassen.

Um dies zu beantragen, richten Sie Ihr Gesuch an das Dekanat der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät:
Universität Bern
Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät
Fabrikstrasse 8
3012 Bern

Wichtig: Um ein Gesuch an das Dekanat der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät zu stellen, müssen Sie sich vorgängig an der Universität Bern zum Psychologiestudium anmelden. Es werden keine Gesuche im Vornherein bearbeitet.

Für die Zulassung zum Studium in Psychologie in der Stufe Master ist grundsätzlich ein Bachelor-Abschluss in Psychologie einer Schweizer Universität Bedingung. Daher werden Studienleistungen, die Sie in Fachhochschulen erworben haben, nicht an Ihr Psychologiestudium angerechnet (Ausnahme: FH Psychologie und PH, siehe nachfolgend).

Bachelor FH Psychologie

Für BachelorabsolventInnen von Schweizerischen Fachhochschulen für Psychologie gibt es die Möglichkeit eines Masterstudiums an der Universität Bern unter Auflagen. Sie werden zum Masterstudium zugelassen, müssen aber rund 60 Credits aus unserem Bachelor nachholen, bevor Sie den Master beginnen können. Um zum Masterstudium zugelassen zu werden, schreiben Sie ein Gesuch an das Dekanat der Philosophisch Humanwissenschaftlichen Fakultät. Man wird Ihnen mitteilen, welche Veranstaltung

Nein, es können keine Veranstaltungen der PH an das Psychologiestudium angerechnet werden. Was Ihren Bachelor der PH betrifft, gibt es eine Sonderregelung für das Fach Erziehungswissenschaft. In der Regel werden Fachhochschulabschlüsse von Universitäten nicht anerkannt. Bei der Anerkennung von PH-Abschlüssen handelt es sich tatsächlich um eine Ausnahme, da Ihr PH-Studium an ein Universitätsstudium in Erziehungswissenschaft teilweise angerechnet werden kann, wenn Sie über ein schweizerisch anerkanntes Lehrdiplom verfügen, das auf der Grundlage eines Bachelor- oder Masterabschlusses für Lehrpersonen ausgestellt worden ist Am besten gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sie melden sich zu einem Studium mit Major Psychologie und Minor in Erziehungswissenschaft an.
  2. Stellen Sie ein Gesuch an das Dekanat der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät um Anerkennung Ihrer Studienleistungen.

Anmeldung und Gesuch

Sofern Sie die obengenannten Bedingungen für eine Anerkennung Ihrer Studienleistungen erfüllen, melden Sie sich regulär über die Stelle für Zulassung, Immatrikulation und Beratung an.

Nach erfolgter Immatrikulation stellen Sie ein Gesuch an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät um Anerkennung Ihrer Studienleistungen an folgende Adresse:
Universität Bern
Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät
Fabrikstrasse 8
3012 Bern

Wichtig!

Um ein Gesuch an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät zu stellen, müssen Sie sich vorgängig an der Universität Bern zum Psychologiestudium anmelden. Es werden keine Gesuche im Vornherein bearbeitet.

Für die Zulassung zum Studium in Psychologie in der Stufe Master ist grundsätzlich ein Bachelor-Abschluss in Psychologie einer Universität Bedingung. Studierende, welche ihr Studium im Ausland absolviert haben, müssen ein Gesuch um Anerkennung von Studienleistungen an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät stellen. Der Dekan entscheidet dann über die Anerkennung von Studienleistungen und nimmt eine Einstufung vor. Dabei wird vor allem darauf geachtet, ob die bisher erbrachten Studienleistungen im Wesentlichen mit dem Studienplan der Universität Bern übereinstimmen.

Auch wenn Sie im Ausland Ihr Studium erfolgreich beendet haben, werden Sie unter Umständen keinen direkten Zugang zu einem Masterstudiengang erhalten. Allerdings können Sie damit rechnen, dass Ihnen zumindest ein Teil der Veranstaltungen angerechnet wird.

Ihr Gesuch richten Sie an folgende Adresse:
Universität Bern
Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät
Fabrikstrasse 8
3012 Bern

Ein weiterer wichtiger Punkt ist zudem zu beachten: Stammen Sie aus einem Land, in dem Psychologie dem Numerus Clausus unterliegt, müssen Sie nachweisen, dass Ihnen ein Studienplatz im Fach Psychologie an Ihrer bisherigen Universität zugewiesen worden ist.

Wichtig!

Um ein Gesuch an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät zu stellen, müssen Sie sich vorgängig an der Universität Bern zum Psychologiestudium anmelden. Es werden keine Gesuche im Vornherein bearbeitet.

Im Prinzip ja. Da jedoch in Deutschland die Psychologie dem Numerus Clausus unterliegt, müssen Sie bei Ihrer Anmeldung zum Studium den Nachweis erbringen, dass Ihnen ein Studienplatz im Fach Psychologie an einer anerkannten deutschen Universität zugewiesen worden ist (Ausnahme: Ein Studienplatznachweis der Fernuniversität Hagen wird nicht anerkannt).

Hinweis: Sie können Psychologie im Minor ohne den Studienplatznachweis studieren. Ein späterer Wechsel in den Major wird aber nur möglich sein, wenn die obenstehende Bedingungen erfüllt ist.

Fächerwahl- und Kombinationen

Als Minor können Sie jedes Fach wählen, das an der Universität Bern im Umfang von 60 ECTS-Punkten angeboten wird - es darf aber nicht auch Psychologie sein. Es können anstelle des "grossen" Nebenfaches zwei "kleine" im Umfang von je 30 ECTS-Punkten belegt werden. Minors à 15 ECTS können nicht gewählt werden.

Sie sind selber dafür verantwortlich, abzuklären, ob das gewählte Nebenfach im richtigen Umfang angeboten wird und ob Sie dort akzeptiert werden.

Um die entsprechenden Reglemente und Studienpläne einzusehen, müssen Sie auf die Webseiten der jeweiligen Fakultäten und Institute gehen.

Aus unserer bisherigen Erfahrung können wir sagen, dass der Minor für die spätere Berufskarriere eher unterstützenden als bestimmenden Charakter hat. Er ergänzt Ihr Majorstudium und bietet Ihnen eine Möglichkeit, sich einem anderen Fach in kleinerem Ausmasse anzunehmen. Die Minorstudiengänge gehen weniger in die Tiefe und bestehen meist nur aus Grundlagenveranstaltungen.

Unsere Empfehlung: Wählen Sie den Minor, welcher Sie interessiert und den Sie als sinnvolle Ergänzung zum Major Psychologie erachten. Sie können in vielen Fällen auch zwei Minors à 30 ECTS belegen. 

Wer eine Tätigkeit in der Erziehungsberateratung ins Auge fasst, sollte mindestens mindestens 12 ECTS in Erziehungswissenschaften absolvieren, da dies in der Weiterbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie benötigt wird (diese 12 ECTS müssen jedoch nicht unbedingt in einem Minorprogramm absolviert werden, sondern können auch als freiwillige Zusatzleistung neben einem anderen Minor als Erziehungswissenschaften erfolgen).
Wer später an der PH Bern eine Ausbildung zur Lehrperson im Fach Psychologie/Pädagogik anstrebt, sollte mindestens 30 ECTS in Erziehungswissenschaften belegen (auch hier muss dies nicht unbedingt in einem festen Minorprogramm erfolgen).

Leider können wir Ihnen diese Entscheidung nicht abnehmen.

Bei zwei Minors à 30 ECTS ist es natürlich so, dass noch weniger in die Tiefe gegangen wird, als bei einem 60er Minor. Zudem haben Sie wohl einen gewissen zusätzlichen Aufwand, die Minors zu koordinieren (Überschneidungen von Veranstaltungen sind wahrscheinlicher).

Dennoch lautet unsere Empfehlung: Wählen Sie den Minor (bzw. die Minors), welchen Sie bevorzugen und als sinnvolle Ergänzung zum Major erachten.

Entgegen den Aussagen vieler Studierenden höherer Semester sollte man bereits im ersten Semester mit dem Studium des Minors beginnen, sofern seitens Ihres Majors nicht ausdrücklich davon abgeraten wird. Dies ist sehr wichtig, weil sonst die vorgeschriebene Studienzeit nicht eingehalten werden kann.

Wenn Sie gerade erst mit dem Major in Psychologie begonnen haben, empfehlen wir Ihnen, sich im ersten Semester wenn möglich erst einmal auf den Major zu konzentrieren und Ihren Minor gegebenenfalls erst im zweiten oder dritten Semester zu beginnen, damit es für den Studienanfang nicht zu viel wird.

Dies ist unter Einhaltungen der Fristen möglich, welche von der Stelle für Zulassung, Immatrikulation und Beratung festgelegt werden.

Möchten Sie nur einen anderen Minor wählen und behalten Ihren bisherigen Major, so ist der Wechsel ebenfalls möglich. Beachten Sie jedoch, dass der Wechsel des Minors kein Grund für eine Studienzeitverlängerung darstellt.

Während des Studiums

Der Major hat bei Überschneidungen grundsätzlich Vorrang vor dem Minor. Da die meisten Vorlesungen im darauffolgenden Jahr wieder abgehalten werden, können Sie diese somit auch dann noch besuchen. Es gibt keine Möglichkeit, den Besuch einer Veranstaltung durch die Erbringung einer anderen Leistung ("Learning contract") zu ersetzen. 

Diese werden fürs laufende Studienjahr auf der Seite der Lehrveranstaltungen publiziert.

Ja, das ist möglich. Sie müssen dabei einfach beachten, dass Sie erst dann mit dem zweiten Studienabschnitt beginnen können, wenn alle Veranstaltungen des Propädeutikums besucht und bestanden sind. Minor-Veranstaltungen sind davon aber nicht betroffen und können, wie vom Minor-Studienreglement vorgesehen, eingeplant werden. Die Regelstudienzeit verlängert sich somit. Wie Sie die Veranstaltungen aufteilen, ist dabei Ihnen überlassen. Besuchen Sie jeweils einfach die zwei aufbauenden Veranstaltungen hintereinander, welche zusammen bei einer Modulprüfung Ende Frühlingssemester geprüft werden.
Eine andere Möglichkeit, um den Druck im ersten Studienjahr etwas zu mindern, wäre:
1. weniger ECTS im Minor zu absolvieren und
2. allenfalls die Modulprüfungen im Sommer auf den ersten und zweiten Prüfungstermin aufzuteilen.
Dabei ist zu beachten, dass eine nicht bestandene Prüfung mit Erstversuch zum zweiten Prüfungstermin erst ein Jahr später noch einmal absolviert werden kann und man dann auch erst ein Jahr später mit dem zweiten Studienabschnitt beginnen könnte.
Grundsätzlich gibt es keine «beste» Option und es ist individuell verschieden und Ihnen überlassen, wofür Sie sich entscheiden.

Nicht platzbeschränkte Veranstaltung (Vorlesung, Übung, etc.)

Um einen Zugang zu ILIAS und damit den Veranstaltungsunterlagen zu erhalten, müssen Sie sich im KSL anmelden. Wenn Sie die Frist verpasst haben, nehmen Sie zuerst die Veranstaltungen im KSL in die Planungssicht und senden dann eine Liste (inkl. Stammnummern des KSL), für welche Veranstaltungen Sie noch nachgemeldet werden möchten an die Studienberatung. Vergessen Sie bitte Ihre Matrikel-Nr. nicht! Der ILIAS-Zugang wird in der Regel 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung im KSL automatisch freigeschaltet.

Wichtig: Wir können nur Anfragen zum KSL bearbeiten, die von Ihrem Students-Mail aus gesendet wurden. Nur so können wir Sie identifizieren.  

Prüfungen: Vergessen Sie allerdings nicht, sich rechtzeitig im KSL zur Prüfung anzumelden. Nachträgliche Anmeldungen zu Prüfungen sind nicht möglich!

Platzbeschränkte Veranstaltungen (Proseminare, Seminare, etc.)

Eine verspätete Anmeldung zu platzbeschränkten Veranstaltungen ist nur dann möglich, wenn der Dozent oder die Dozentin Ihnen ausdrücklich die Erlaubnis erteilt. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall direkt die Person, welche die Veranstaltung durchführt.

Platzbeschränkte Veranstaltungen sind z.B. Seminare im Masterstudium oder Proseminare im Bachelorstudium.

Das KSL wird für platzbeschränkten Veranstaltungen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn geöffnet und bereits nach einer Woche wieder geschlossen. Erst dann erfahren Sie, ob Sie einen Platz erhalten haben.

Die Priorisierung erfolgt aufgrund der bisher erworbenen ECTS-Punkte im gesamten Studienabschnitt. Je mehr ECTS-Punkte Sie bereits erworben haben, desto besser stehen Ihre Chancen, einen Platz zu erhalten. Veranstaltungen, die sich in der Zwischenablage befinden, werden nicht dazugezählt. Es empfiehlt sich also, die Veranstaltungen immer dem entsprechenden Studiengang zuzuordnen. Haben mehrere Personen gleich viel Punkte, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.

Falls Sie bei einem Seminar/Proseminar nicht zugelassen worden sind, ersetzen Sie dieses durch eine nicht platzbeschränkte Veranstaltung. Im nächsten Semester sind Sie dann aufgrund Ihrer in der Zwischenzeit erworbenen ECTS-Punkte bereits höher priorisiert.

  • Fügen Sie im KSL alle Veranstaltungen sofort dem Gefäss Psychologie hinzu.
  • Veranstaltungen, die sich in der Zwischenablage befinden, werden nicht zum Studium gezählt und wirken sich somit nicht positiv auf die Priorisierung aus.

Anrechnungen von Statistikveranstaltungen anderer Studiengänge sind in der Regel nicht möglich.

per Mail

Scannen Sie Ihre Dienstanzeige/Ihren Marschbefehl ein (keine abfotografierten Dokumente) und schreiben Sie eine Mail von Ihrer Students-Adresse aus an die Prüfungsleitung.

Wir senden Ihnen die Bestätigung dann per Mail zu.

per Post

Schreiben Sie einen Brief an die Prüfungsleitung und legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Aufgebotes bei:
Universität Bern
Institut für Psychologie
Prüfungsleitung
z.H. Simon Weber
Fabrikstrasse 8
3012 Bern

Vorsicht!

Fristen prüfen

Wir stellen nur eine Bestätigung aus, wenn der Militär-/Zivildienst in die drei Monate vor dem Prüfungsdatum fällt. Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor Ablauf der Eingabefrist bei uns eintreffen! Das Erstellen der Bestätigung erfordert etwas Zeit, da wir Ihre Immatrikulations- und Studiendaten überprüfen müssen. Wir können die Bestätigungen somit leider nicht sofort erstellen.

Prüfungen

Es ist wichtig, dass Sie an einem Prüfungstermin gesund sind. Wir raten Ihnen dringend davon ab, in halbkrankem oder krankem Zustand an eine Prüfung anzutreten.

Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind, einen Unfall haben oder psychisch nicht in der Lage sind, eine Prüfung zu absolvieren, dann schreiben Sie uns umgehend eine Mail von Ihrer Students-Adresse aus.

Ihr Arztzeugnis scannen Sie ein und senden es innert 5 Tagen als JPG oder PDF an studienberatung.psy@unibe.ch.

Der Major hat bei Prüfungsüberschneidungen grundsätzlich Vorrang vor dem Minor.

Ich studiere Psychologie im Major

Melden Sie sich wie gewohnt über das KSL für die Prüfungen in Psychologie an und kontaktieren Sie die Studienberatung Ihres Minors.

Ich studiere Psychologie im Minor

Wenn Sie eine Prüfung im Minor Psychologie nicht zum ersten Termin absolvieren können, weil Sie zur gleichen Zeit eine Prüfung in Ihrem Major haben, melden Sie sich direkt zum zweiten Termin (erster Prüfungsversuch) an.

Bachelor

Eine nachträgliche Anmeldung ist für Bachelorstudierende leider nicht möglich.

Master

Melden Sie sich beim Sekretariat der für die Prüfung zuständigen Abteilung.

Bachelor

Ja, im Bachelor ist es möglich, den ersten Prüfungsversuch zum zweiten Termin zu schreiben. Sollten Sie die Prüfung allerdings im ersten Anlauf nicht bestehen, müssten Sie bis ins nächste Studienjahr warten, um die Prüfung zu wiederholen. In einem solchen Fall empfehlen wir, dass Sie die Veranstaltung noch einmal besuchen, da sich der Veranstaltungsstoff von Studienjahr zu Studienjahr ändern kann. Studierende, die das Propädeutikum (1. Studienjahr) aufgrund ungenügender Prüfungsnoten nicht abgeschlossen haben, verlieren unter Umständen ein Jahr, da sie noch keine Veranstaltungen höherer Semester besuchen dürfen.

Ebenso dürfen Studierende, die die Prüfung "Diagnostik I" nicht bestanden haben, "Diagnostik II" noch nicht besuchen. Wenn Sie die Prüfung "Diagnostik I" also erst am 2. Termin schreiben und diese dann nicht bestehen, können Sie Ihr Bachelorstudium erst zwei Semester später abschliessen und dürfen noch keine Masterveranstaltungen belegen.

Master

Im Master werden Prüfungen in der Regel nur an einem Termin angeboten. Nachprüfungen werden individuell vereinbart. Sie müssen also Ihre persönlichen Termine an die Prüfungstermine anpassen, Arbeitstätigkeit oder Ferien werden nicht als Grund für eine Teilnahme an einem allfälligen zweiten Prüfungstermin akzeptiert.

Solange die An-/Abmeldefrist noch läuft, können Sie sich problemlos wieder abmelden. Nach Ablauf dieser Frist sind für eine Prüfungsabmeldung sogenannt wichtige Gründe erforderlich. Als solche gelten beispielsweise Krankheit oder Unfall. Mangelnde Vorbereitung, zu wenig Zeit o.ä. als Begründung können leider nicht berücksichtigt werden.

Überlegen Sie es sich also gut, ob Sie sich für eine Prüfung anmelden wollen!

Nein. Sie müssen bei jeder Leistungskontrolle mindestens eine 4 erreichen.

Nein. Sie müssen sich übers KSL zum zweiten Prüfungstermin anmelden.

Für Studierende der Propädeutikums-Phase ist dies möglich, aber nicht empfehlenswert. Sie können erst dann Veranstaltungen höherer Semester besuchen, wenn Sie alle Leistungsnachweise des Propädeutikums (1./2. Semester) erbacht haben. Somit könnten Sie in den folgenden Semestern nicht weiterstudieren.

Studierende ab dem 3. Semester Bachelor und Masterstudierende können die Prüfungen auch beim nächsten regulären Termin absolvieren. Vorsicht: Der Inhalt der Veranstaltung könnte sich aber von demjenigen unterscheiden, welche Sie besucht haben, denn Anpassungen von Jahr zu Jahr sind möglich. Beschaffen Sie sich in diesem Fall die Veranstaltungs-Unterlagen des laufenden Semesters, um bösen Überraschungen vorzubeugen.

Zu welchen Prüfungsterminen darf ich mich anmelden?

Sie dürfen sich zu jedem Termin anmelden, sowohl zum ersten wie auch zum zweiten Termin (auch im darauffolgenden Jahr).

Wer im Bachelor Major Psychologie studiert, hat im Propädeutikum jeweils zwei Versuche, die Leistungskontrolle für eine Veranstaltung abzulegen.

Wenn Sie zweimal eine ungenügende Note erhalten, können Sie Psychologie im Major nicht weiter studieren. Sie sind für den Studiengang schweizweit gesperrt.

Im zweiten Studienabschnitt haben Sie insgesamt drei Versuche, eine Leistungskontrolle abzulegen.

Was kann ich tun, wenn ich für den Studiengang gesperrt wurde?

Wenn Sie im Propädeutikum zweimal eine ungenügende Note bei einer Leistungskontrolle erhalten haben, können Sie Psychologie noch als Minor belegen und einen neuen Major wählen. Da Minor-Studierende für alle Veranstaltungen drei Versuche zur Erlangung des Leistungsnachweises zur Verfügung haben, bleibt Ihnen noch ein letzter Versuch.

Wenn Sie eine Prüfung zu einer Veranstaltung dreimal nicht bestanden haben, können Sie allenfalls noch einen Minor wählen, in dem die betreffende Veranstaltung nicht vorkommt.

Prüfungseinsicht

Kurz nach der Prüfungsphase im Herbst- oder Frühjahrssemester findet die Prüfungseinsicht statt, wo Sie die Möglichkeit haben zu kontrollieren, ob Ihre Punkte richtig zusammengezählt und Ihre Note korrekt berechnet wurde. Ausführliche Informationen zur Prüfungseinsicht finden Sie unter folgendem Link:

Studienzeitverlängerung

Ein Gesuch ist notwendig, wenn 10 Semester im Bachelor- und 8 Semester im Masterstudium überschritten werden.

Die wichtigsten anerkannten Gründe für Studienzeitverlängerungen sind

  • Erwerbsarbeit (ab einem Beschäftigungsgrad von 25%)
  • Krankheit
  • Unfall 
  • Kinderbetreuung

Anträge müssen an das Dekanat der Phil.-hum. Fakultät gerichtet werden. 

Ein Beispiel: Sie arbeiten in diesem Semester mindestens 25%. Somit können Sie sich ausrechnen, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, innerhalb der Regelstudienzeit Ihr Studium abzuschliessen. Reichen Sie Ihr Gesuch so bald als möglich ein und nicht erst gegen Ende Ihres Studiums. Die Bedingungen für eine Studienzeitverlängerung sind erfüllt, und Sie ersparen sich (und uns) den Stress eines Verlängerungsgesuchs in Ihrer Studienschlussphase.

Das Gesuch wird immer bei der Fakultät des Majors eingereicht. Für den Minor muss kein zusätzliches Gesuch eingereicht werden. Das gilt auch dann, wenn z.B. der Major bereits abgeschlossen ist, aber der Minor noch nicht. Dann reichen Sie trotzdem ein Gesuch bei der Fakultät Ihres Majors ein.

Vorsicht!

Studienzeit-Verlängerung ist kein Härtefallgesuch

Eine bewilligte Studienzeitverlängerung ist nicht das gleiche wie eine Bewilligung eines Härtefallgesuchs! Auch wenn Ihnen eine Studienzeitverlängerung gewährt wurde, müssen Sie trotzdem ein Härtefallgesuch stellen, wenn Ihr Studium länger als 12 Semester dauern sollte.

Studiengebühren für Studierende
mit mehr als 12 Semestern

Wer länger als zwölf Semester ohne Erlangen eines Abschlusses studiert, bezahlt im ersten Semester der Überschreitung 1500 Franken. Die Gebühr verdoppelt sich für jedes weitere Semester.

Härtefallgesuch

In Härtefällen kann die Universitätsleitung die Studiengebühr ganz oder teilweise erlassen.

Damit soll verhindert werden, dass Studierende im Bachelor mehrmals den Major wechseln, ohne einen Abschluss zu erlangen bzw. ihr Studium ohne triftigen Grund in die Länge ziehen.

Gut zu wissen!

Übertritt Bachelor-Master

Die Semesterzahl beginnt wieder bei 1, wenn Sie vom Bachelor in den Master übertreten. Das heisst, die Regelung betrifft Sie in diesem Fall nicht.

Studienabschluss Bachelor / Übertritt ins Masterstudium

Wenn Sie alle nötigen Lehrveranstaltungen absolviert und die entsprechenden ECTS erhalten haben, können Sie das Bachelordiplom beantragen. Sobald Sie dieses erhalten haben, sind Sie zur Immatrikulation als MasterstudentIn berechtigt.

  1. Sobald alle Noten Ihres Studiums eingetragen sind und Sie die benötigten 180 ECTS des Majors Psychologie und Ihres Minor (bzw. Ihrer Minors) im KSL erreicht haben, können Sie beim Dekanat der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät das Bachelordiplom beantragen. Der Abschluss kann nicht über den Button im KSL beantragt werden.
  2. Nach ca. einem Monat erhalten Sie das Bachelordiplom bzw. eine Abschlussbestätigung vom Dekanat.
  3. Loggen Sie sich mit Ihrem Students-Campus Account (Benutzernamen und Passwort) bei STUDIS ein.
    Wählen Sie die Option "weiterstudieren mit geändertem Studienprogramm".
    Schreiben Sie sich nur um, wenn der Bachelorabschluss bis zum 31. August bzw. 31. Januar erfolgen wird oder durch das Dekanat bestätigt werden kann. Vorgezogene Masterveranstaltungen können während eines Semesters besucht werden.
  4. Nun sind Sie im KSL als MasterstudentIn registriert und können sich dort auch für Masterveranstaltungen anmelden.

Keine Ausnahmen bei verspäteten Noteneinträgen

Meine letzten Bachelornoten werden erst bei oder nach Semesterbeginn ins KSL eingetragen sein, somit werde ich mich für das nächste Semester nicht für platzbeschränkte Veranstaltungen anmelden können. Gibt es da die Möglichkeit, eine Ausnahme zu machen und vorzeitig ins Masterstudium überzutreten?

Es gibt keine Möglichkeit, als MasterstudentIn immatrikuliert zu werden, bevor alle Leistungen im KSL erfasst sind. Sind Sie zum Zeitpunkt, an dem das Anmeldefenster für die Seminare öffnet, noch BachelorstudentIn, können Sie sich noch nicht für Seminare anmelden.

Ausnahmen können leider keine gemacht werden.

Sobald Sie die benötigten 30 bzw. 60 ECTS in Psychologie erworben haben, schreiben Sie eine E-Mail an das Dekanat der philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät, um den Abschluss mitzuteilen. Diese wird die Meldung an das Dekanat Ihres Majors weiterleiten.

Wenn Sie den Bachelor Major in Psychologie abgeschlossen haben (120 ECTS) und im Minor höchstens 30 ECTS fehlen, können Sie vorzeitig nicht platzbeschränkte Masterveranstaltungen in Psychologie belegen (Vorlesungen). Die fehlenden 30 Punkte im Bachelor müssen dann innerhalb eines Semesters erworben werden.

Wichtig!

Major zuerst abschliessen. Studierende mit Major Psychologie dürfen keine Masterleistungen vorbeziehen, wenn der Bachelor Major Psychologie noch nicht abgeschlossen ist.

Alle Veranstaltungen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits im KSL erfasst sein, "eventuelle" und "zukünftige" Leistungen kann das KSL natürlich nicht berücksichtigen. D.h. der Major Psychologie muss 120 ECTS umfassen und "erfüllt" sein.

Obwohl Sie bereits Mastervorlesungen besuchen dürfen, bleibt Ihr offizieller Immatrikulationsstatus bis zum Abschluss Ihres Minors derjenige eines/einer Bachelorstudierenden. Erst nach dem vollständigen Abschluss des Bachelors können Sie sich für das Masterstudium neu immatrikulieren.

Ihre Leistungen für vorgezogene Master-Veranstaltungen werden im KSL vorläufig in der Zwischenablage erfasst. Nach Ihrem definitiven Eintritt in den Master können Sie diese Leistungen in die entsprechenden Masterbereiche übertragen.

Zwischenablage nutzen

Lassen Sie die vorbezogenen Masterleistungen unbedingt in der Zwischenablage. Ins Bachelorstudium (also z.B. "Freiwillige Zusatzleistungen") verschobene Leistungen können Sie nach Abschluss des Bachelors nicht mehr verschieben.

Master Minor-Studierende

Studierende mit Master Minor in Psychologie können Masterleistungen vorbeziehen, wenn sie den Bachelor Major bereits abgeschlossen haben.

Die fehlenden Leistungen im Bachelor Minor Psychologie (sofern noch nicht abgeschlossen) müssen innerhalb eines Semesters erworben werden.

Obwohl die Studienprogramme der Abteilungen auf den Studienbeginn im Herbst ausgerichtet sind, ist es möglich, im Frühjahrssemester mit dem Masterstudium zu beginnen.

Masterstudium

Es gibt viele Möglichkeiten, das im Studium angeeignete Wissen in der Berufspraxis anzuwenden. Wir zeigen nachfolgend exemplarisch einige Kombinationsmöglichkeiten der Module und inhaltlich damit verbundene Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen mit Masterabschlüssen in Psychologie auf. Konkrete Informationen zu möglichen Berufen nach dem Studium finden Sie in diesem FAQ weiter unten in der Rubrik "Berufseinstieg".

Wer Klinische Psychologie und Psychotherapie studiert und sich nachträglich mittels einer Psychotherapieausbildung weiterbildet, kann als PsychotherapeutIn praktizieren.
Das Studium in Arbeits- und Organisationspsychologie oder Entwicklungspsychologie in Kombination mit Erziehungswissenschaft ermöglicht beispielsweise einen Einstieg in die Berufsbildung oder Berufs- und Laufbahnberatung.
Mit einem Studium in Soziale Neurowissenschaft und Sozialpsychologie sowie Klinische Psychologie schaffen Sie eine Grundlage, welche Sie für die Arbeit in der Gesundheitsprävention benötigen.
Eine Kombination von Psychologie, Erziehungswissenschaft und Psychopathologie sowie eine Weiterbildung berechtigt Sie, als ErziehungsberaterIn im Kantons Bern zu arbeiten.
Interessiert Sie die Diagnostik (z.B. im Kinderspital), so können Sie Diagnostik (PDD) und Entwicklungspsychologie kombinieren.
Möchten Sie später im Bereich der Rehabilitation arbeiten, bietet sich hierzu die Kombination Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin sowie Klinische Psychologie an.
Die Kognitive Psychologie verbunden mit Arbeits- und Organisationspsychologie eignet sich für das Arbeitsgebiet Usability.

Weiter gibt es für MasterabsolventInnen immer wieder die Möglichkeit, ihr Interessegebiet im Rahmen einer Dissertation zu vertiefen.

 

  • Freie Leistungen können Studierende anderer Fächer (z.B. Geschichte) am Institut für Psychologie belegen. Diese sind für Studierende mit Major Psychologie nicht von Bedeutung, da im Studium der Psychologie keine Freien Leistungen belegt werden können.
  • Wahlpflicht-Leistungen müssen von Psychologie-Masterstudierenden belegt werden.

Als Wahlpflicht-Veranstaltungen können Master-Veranstaltungen innerhalb der Philosophisch-humanwissenschaftlichen Fakultät belegt werden. Bei Master-Veranstaltungen anderer Fakultäten benötigen Sie eine Bewillligung des Dekanats (Anfrage per E-Mail an die Dekanatsleitung).

Alle Master-Vorlesungen des Fachs Psychologie sind als Wahlpflicht-Leistungen belegbar. Bei Seminaren empfiehlt es sich, sich vorgängig beim Dozenten zu erkundigen, ob dies möglich sei.

Bachelorveranstaltungen können nie an ein Masterstudium angerechnet werden.

Studierende mit Studienplan 2019 und 2015, welche die Variante 2: "Haupt-/Vertiefungs-/Ergänzungsbereich" gewählt haben, dürfen keine Veranstaltungen aus dem Haupt-/Vertiefungsbereich als Wahlpflicht anrechnen lassen.
Beispiel: Sie haben Klinische Psychologie im Haupt-/Vertiefungsbereich sowie Entwicklungspsychologie im Ergänzungsbereich gewählt.

  • Dann dürfen Sie keine Veranstaltungen der Klinischen Psychologie als Wahlpflichtleistung belegen.
  • Im Ergänzungsbereich Entwicklungspsychologie ist eine Anrechnung von Veranstaltungen an die Wahlpfllichtleistungen erlaubt.

Alle im Master angebotenen Vorlesungen am Institut für Psychologie können auch im Minor belegt werden, also alle nicht platzbeschränkten Veranstaltungen.

Sie können sich erst dann zu Seminaren oder anderen platzbeschränkten Veranstaltungen anmelden, wenn Ihr Immatrikulationsstatus in "MasterstudentIn" geändert wurde.

Wichtig!

Definitiver Bescheid erst nach einer Woche

Das KSL wird für platzbeschränkten Veranstaltungen jeweils zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn geöffnet und bereits nach einer Woche wieder geschlossen. Erst dann erfahren Sie, ob Sie einen Platz erhalten haben.

Die Priorisierung erfolgt aufgrund der bisher erworbenen ECTS-Punkte. D.h. je mehr ECTS-Punkte Sie bereits erworben haben, desto besser stehen Ihre Chancen, einen Platz zu erhalten. Dabei werden alle im Studiengang erworbenen Punkte berücksichtigt. Haben mehrere Personen gleich viel Punkte, entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Dies begünstigt die im Masterstudium bereits fortgeschrittenenen Studierenden, benachteiligt aber diejenigen, die Ihr Masterstudium erst beginnen.

Worauf muss ich bei der Anmeldung achten?

  1. Fügen Sie im KSL alle Veranstaltungen inklusive der neuen Seminare sofort dem Gefäss Masterstudium Psychologie hinzu und lassen Sie sie auf keinen Fall in der Zwischenablage, denn dann werden die ECTS nicht korrekt berechnet.
  2. Veranstaltungen, die sich in der Zwischenablage befinden, werden nicht zum Studium gezählt und wirken sich somit nicht positiv auf die Priorisierung aus.

Gründe dafür, dass Sie keinen Seminarplatz erhalten haben, sind:

  1. Sie haben noch kein Bachelordiplom und sind noch nicht im Master immatrikuliert (beachten Sie, dass der Master im KSL erst dann freigeschaltet wird, wenn auch die Semestergebühren bezahlt sind).
  2. Sie sind zwar MasterstudentIn, haben Ihr Masterstudium aber erst gerade begonnen. Da die Zahl Ihrer erworbenen ECTS noch tief ist, wurden höhersemestrige Studierende prioritär behandelt.
  3. Sie haben im KSL viele Veranstaltungen in der Zwischenablage, welche nicht für die ECTS-Berechnung gezählt werden.
  4. Sie haben das Seminar in der Zwischenablage eingefügt. Die ECTS-Berechnung hat nicht einwandfrei geklappt.

In einem solchen Fall raten wir Ihnen folgendes:

  • Besuchen Sie möglichst viele Vorlesungen Ihrer Bereiche, sofern diese nicht konsekutiv sind.
  • Nehmen Sie Vorlesungen aus anderen Bereichen bzw. Instituten als Wahlpflicht-Leistungen (maximal 10 ECTS). 
  • Je mehr Vorlesungen Sie bereits besucht haben, desto höher stehen die Chancen, im darauffolgenden Semester in der Priorisierung hochzuklettern!

Sie können die Masterbereiche selber wechseln, indem Sie im KSL die Leistungen in der Planungssicht den gewünschten Bereichen anrechnen (sofern diese dort anrechenbar sind).

Sie müssen den Bereichswechsel niemandem melden. Sobald im KSL die Veranstaltungen aller Masterbereiche eingetragen sind, können Sie Ihr Masterdiplom beantragen.

  • Ist eine Veranstaltung (z.B. ein Seminar) nicht Pflicht im betreffenden Masterprogramm, dann können Sie eine andere Veranstaltung wählen, wenn Sie eine ungenügende Note erhalten haben und die Leistungskontrolle nicht wiederholen können oder wollen.
  • Ist eine Veranstaltung innerhalb eines Masterprogramms Pflicht (z.B. "Basiswissen" bei der Abteilung für Klinische Psychologie), so dürfen Sie nach zwei ungenügenden Prüfungsergebnissen den betreffenden Hauptbereich nicht mehr wählen. D.h. Sie müssten dann einen anderen Hauptbereich belegen.
  • Bei der Pflichtveranstaltung "Psychologische Diagnostik" haben Sie insgesamt 3 Versuche. Bestehen Sie diese nicht, dann sind Sie vom gesamten Masterstudium in Psychologie ausgeschlossen.

Praktikum

Im Rahmen des Masterstudiums muss ein Praktikum im Umfang von mindestens 300 Stunden absolviert werden. Dieses darf frühestens im 3. Studienjahr des Bachelors begonnen werden. Sie müssen Ihr Praktikum voranmelden und schreiben einen kurzen Praktikumsbericht darüber.  

Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psychologinnen bzw. Psychologen mit Universitätsabschluss (mindestens auf Masterstufe). Die Studierenden melden ein Praktikum vorher an. Nach dessen Beendigung verfassen sie einen kurzen Praktikumbericht. Zuständig für die Anerkennung des Praktikums ist eine dozierende Person eines gewählten Hauptmoduls bzw. Teilgebietes. Das bedeutet konkret, dass die verschiedenen Abteilungen für die Anerkennung des Praktikums zuständig sind. Bitte wenden Sie sich an die jeweiligen Studienberater/innen der Abteilung, welche Ihrer Praktikumstätigkeit thematisch am nächsten steht.

Nein. Sie können Ihr Praktikum auch in einem anderen thematischen Feld absolvieren. Der Bezug zur Psychologie muss allerdings in jedem Fall vorhanden sein. 

Den Praktikumsbericht senden Sie an die Studien- bzw. Praktikumsberatung derjenigen Abteilung, die Ihr Praktikum bewilligt hat.

Ja. Wenn Sie möchten, dass Ihr Praktikum an Ihr Studium angerechnet wird, müssen Sie an der Universität Bern immatrikuliert bleiben, obschon Sie dann keine Veranstaltungen besuchen können. Da das Praktikum als Teil Ihrer universitären Ausbildung angesehen wird, ist dies so geregelt. 

Bitte legen Sie dem Praktikumsbericht eine Immatrikulationsbestätigung für das entsprechende Semester bei, in dem Sie das Praktikum absolviert haben. Diese können Sie aus dem STUDIS selbst ausdrucken.

Berufseinstieg

Das Studium der Psychologie ist primär eine wissenschaftliche Ausbildung und befähigt nicht zur praktischen Ausübung von Tätigkeiten wie etwa der Praktizierung von Psychotherapie. Dazu werden postgraduale Weiterbildungen benötigt.

Postgraduale Weiterbildungen wie «Master of Advanced Studies (MAS)» werden unter anderem in Bereichen wie Psychotherapie, Neuropsychologie, Verkehrspsychologie oder Gesundheitspsychologie angeboten. Einige dieser Weiterbildungen werden auch an der Universität Bern durchgeführt, diese finden Sie unter folgendem Link:

Weiterbildungen

Es bietet sich jedoch auch an, eine weitere akademische Ausbildung in Form einer Dissertation zu machen, um in der Lehre und Forschung tätig zu sein. Mehr Informationen für ein Doktorat in Psychologie an der Universität Bern sind unter folgendem Link zu finden:

Doktorat

Da der Bachelorabschluss in Psychologie noch nicht zur Berufsausübung als Psychologe oder Psychologin ermächtigt, sind die Möglichkeiten damit eher beschränkt. Allenfalls ist es etwa im arbeits- und organisationspsychologischen Kontext möglich, bereits mit einem universitären Bachelorabschluss Anstellungen zu finden, wie beispielsweise an einer Personalabteilung. Bachelorstudiengänge an Fachhochschulen sind oft praxisorientierter als jene an der Universität und sind eher an einem möglichen direkten Berufseinstieg orientiert. Der Masterabschluss in Psychologie ermöglicht wesentlich mehr berufliche Einstiegsszenarien.

Die Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie erfordert unter anderem ein abgeschlossenes Masterstudium Major oder Mono in Psychologie.

Zudem werden mindestens 12 ECTS in Psychopathologie gefordert (Veranstaltungen mit Psychopathologie-Inhalten werden spezifisch in der jeweiligen Beschreibung im KSL als solche vermerkt) sowie das Bestehen einer mündlichen Zulassungsprüfung bezüglich Psychopathologie, die von der Ausbildungskommision für Erziehungsberatung-Schulpsychologie organisiert wird. Diese 12 ECTS können bei Bedarf als "Freiwillige Zusatzleistungen" belegt werden und müssen nicht unbedingt im Rahmen eines bestimmten Studienprogramms absolviert werden.

Auch werden mindestens 12 ECTS in Erziehungswissenschaften gefordert. Diese können ebenfalls als "Freiwillige Zusatzleistungen" belegt werden und müssen nicht unbedingt in einem bestimmten Studienprogramm absolviert werden. Zu beachten ist, dass diese 12 ECTS in Erziehungswissenschaften auch erst während der Ausbildung in Erziehungsberatung-Schulpsychologie belegt werden können. Sie könnten die Ausbildung also bereits beginnen und diese 12 ECTS erst dann nachholen.

Als letzte Voraussetzung zu erwähnen ist noch das pädagogische Praktikum (z.B. auf einer Erziehungsberatungs-Stelle) während 6 Monaten Vollzeit.

Diese Angaben gelten für den Kanton Bern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

Für die Zulassung zum Studium am Institut Sekundarstufe II an der PH Bern gibt es mehrere Möglichkeiten. Voraussetzung ist, dass ein Bachelorstudium Major in Psychologie oder Erziehungswissenschaften erreicht wurde und dazu noch mindestens 30 ECTS im jeweils anderen Fach. Beispielsweise können Sie also einen Bachelor Major in Psychologie machen und dazu noch 30 ECTS in Erziehungswissenschaften erlangen. Ob Sie diese 30 ECTS im Rahmen eines Studienprogramms oder als "Freiwillige Zusatzleistungen" machen, ist Ihnen überlassen.

Sobald Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit der Ausbildung an der PH Bern beginnen.

Für die Diplomierung wird ein abgeschlossenes Masterstudium Major oder Mono in Psychologie oder Pädagogik vorausgesetzt und dazu noch insgesamt 60 ECTS aus dem jeweils anderen Fach (die oben erwähnten 30 ECTS gelten hierfür natürlich auch bereits, es werden zuletzt also einfach insgesamt 60 ECTS verlangt). Auch hier können Sie beispielsweise ein Masterstudium Major oder Mono in Psychologie machen und dazu noch Veranstaltungen belegen, damit Sie insgesamt 60 ECTS in Erziehungswissenschaften erreicht haben. Sobald dies erfüllt ist und die Ausbildung an der PH Bern abgeschlossen ist, erhalten Sie das Lehrdiplom.

Diese und weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link. Bitte beachten Sie auch das verlinkte Dokument, wo Sie unter Abschnitt 3.2 die hier beschriebenen Sonderbestimmungen für das Fach Pädagogik/Psychologie finden.

Die Zulassung zur Weiterbildung in Psychotherapie erfordert ein abgeschlossenes Masterstudium Major oder Mono in Psychologie sowie der Besuch von ausreichend Veranstaltungen mit Psychopathologie-Inhalten (in der Regel mindestens 12 ECTS). Studierende, welche im Master als Hauptbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie wählen, erlangen bereits ausreichend ECTS von Veranstaltungen mit Psychopathologie-Inhalten. Ansonsten können diese als "Freiwillige Zusatzleistungen" belegt werden. In der Beschreibung der Veranstaltungen im KSL ist jeweils vermerkt, ob es sich dabei um eine Veranstaltung mit psychopathologischem Inhalt handelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.

In der Schweiz bieten mehrere Institutionen die Weiterbildung in Psychotherapie an. Diese unterscheiden sich primär in den therapeutischen Ansätzen, die vermittelt werden (wie etwa kognitiv-verhaltenstherapeutische, tiefenpsychologische oder systemische Ansätze). Die Weiterbildung besteht jedoch überall aus den zentralen Elementen Theorie, Praxis, Selbsterfahrung und Supervision.

Die Universität Bern bietet ebenfalls eine Weiterbildung in Psychotherapie an mit kognitiv-verhaltenstherapeutischem und interpersonalem Schwerpunkt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Die Weiterbildung in Psychotherapie dauert zwischen 4 und 6 Jahren und ist auch abhängig davon, mit wie vielen Stellenprozenten Sie dann angestellt sind. Üblich ist eine Anstellung zu 80% und nebenbei werden die Inhalte der Weiterbildung absolviert wie z.B. Selbsterfahrung, Supervision oder die verschiedenen Weiterbildungs-Kurse.
Zur Finanzierung der Weiterbildung dient in der Regel das Gehalt, welches aus der praktischen Tätigkeit als Assistenzpsychologe oder Assistenzpsychologin erarbeitet wird. Die Kosten der Weiterbildung fallen Stück für Stück im Verlauf der Weiterbildung an, es muss nicht alles auf einmal bezahlt werden.

Wenn Sie vorhaben, im Gesundheitswesen psychotherapeutisch tätig zu sein, ist die Weiterbildung in Psychotherapie notwendig. Beim Coaching ist keine Psychotherapie-Weiterbildung nötig, dies darf auch ohne weitere Kenntnisse angeboten werden.